DIMAH markenRAUM GmbH
DIMAH Messe + Event GmbH
Nielsenstraße 12
73760 Ostfildern

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F +49(0)711/341690-59
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AGB

I. Vertragsgrundlagen

1.
Allen der DIMAH markenRAUM GmbH erteilten Aufträge liegen in folgender Reihenfolge zugrunde:

  • das Angebot
  • der Inhalt eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages bzw. das Leistungsverzeichnis
  • die Mietauftragsbestätigung
  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die miet- und werkvertragsrechtlichen Vorschriften

2.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

II. Vertragsinhalt

1.

Für alle Lieferungen und Leistungen sind nachstehende Bedingungen maßgebend. Sie gelten auch für alle künftigen Rechtsverhältnisse zwischen der DIMAH markenRAUM GmbH und dem Auftraggeber. Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der DIMAH markenRAUM GmbH schriftlich anerkannt werden.

2.

Die Unterzeichnung der Mietauftragsbestätigung durch den Auftraggeber gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DIMAH markenRAUM GmbH

III. Angebots- und Entwurfsunterlagen

1.

Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend.

2.

Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und den von der jeweiligen Ausstellungsleitung oder dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt die DIMAH markenRAUM GmbH keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

3.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung, die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung der DIMAH markenRAUM GmbH. Wird diese Verpflichtung durch den Auftraggeber verletzt, so verpflichtet er sich, unbeschadet weitergehender Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, zur Bezahlung des Aufwandes für die Erstellung der Unterlagen zuzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr.

IV. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. schriftlich gegengezeichneten Mietauftragsbestätigung der DIMAH markenRAUM GmbH zustande.

Die Verpflichtung zur Unterlassung nach Ziffer III, 3. dieser Bedingungen besteht unabhängig von der Auftragserteilung bzw. dem Zustandekommen eines weitergehenden Vertrages.

V. Preise

1.

Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes oder der in Anspruch genommenen Dienstleistung Gültigkeit.

2.

Alle Preise verstehen sich rein netto ab Herstellungswerk oder Versandlager und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung usw. nicht ein. Abweichungen bedürfen der Schriftform im Angebot, Mietauftragsbestätigung bzw. Leistungsverzeichnis. Es gilt der zum Leistungszeitpunkt gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz.

3.

Die Angebotspreise gelten 4 Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser 4 Monate ist die DIMAH markenRAUM GmbH berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10 % über dem Preis bei Vertragsschluss liegt. Die DIMAH markenRAUM GmbH hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die die DIMAH markenRAUM GmbH im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Ansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

4.

Verzögert sich der Beginn, der Fortgang oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die nicht von der DIMAH markenRAUM GmbH zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Berechnungssätze für Arbeitsstunden (einschließlich Fahrt- und Ladezeiten), Kfz-Geräte, Materialpreise und sonstige Preise der DIMAH markenRAUM GmbH.

5.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, der Ausstellungsveranstalter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, ungenügende Hallen- und Bodenbeschaffenheit, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der DIMAH markenRAUM GmbH sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Als Berechnungsgrundlage gilt Ziffer V.4. dieser Bedingungen.

6.

Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung seiner Ausstellungsbeteiligung ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten. Für insoweit verauslagte Beträge ist die DIMAH markenRAUM GmbH berechtigt, eine Vorlageprovision zu berechnen. Die DIMAH markenRAUM GmbH ist weiter berechtigt, im Namen des Auftraggebers derartige Leistungen an Drittunternehmen zu vergeben.

7.

Für Änderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung ab 4 Wochen vor Messe/Veranstaltungsbeginn ist die DIMAH markenRAUM GmbH berechtigt einen Aufschlag in Höhe von bis 15% des Auftragswertes zu verlangen. Für Änderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung ab 2 Wochen vor Messe/Veranstaltungsbeginn ist die DIMAH markenRAUM GmbH berechtigt einen Aufschlag in Höhe von bis 25% des Auftragswertes zu verlangen. Für Änderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung ab 7 Tage vor Messe/Veranstaltungsbeginn ist die DIMAH markenRAUM GmbH berechtigt einen Aufschlag in Höhe von bis 50% des Auftragswertes zu verlangen. Zusatzkosten (z.B. zusätzliche Transport-, Material- und Montagekosten) die durch Änderungswünsche des Auftraggebers entstehen, werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.

VI. Lieferzeit und Montage

1.

Ist für den Beginn der Ausführung bzw. die Fertigstellung keine ausdrückliche Frist vereinbart, so gilt der genannte Fertigstellungs-/Liefertermin nur annähernd.

2.

Mit vom Auftraggeber nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen der Ausführung verlieren auch fest vereinbarte Ausführungs-/Liefertermine die Verbindlichkeit. Gleiches gilt für von der DIMAH markenRAUM GmbH nicht zu vertretende Behinderungen, insbesondere für die nicht rechtzeitige

Zurverfügungstellung von Unterlagen und  Materialien des Auftraggebers.

3.

Treten von der DIMAH markenRAUM GmbH oder dessen Vorlieferanten bzw. Subunternehmern  nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verlängert sich die Liefer-/Fertigstellungsfrist entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Die DIMAH markenRAUM GmbH hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die die DIMAH markenRAUM GmbH im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

VII. Fracht und Verpackung/ Gefahrübergang

1.

Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, reisen die Erzeugnisse der DIMAH markenRAUM GmbH stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Gewünschte und von der DIMAH markenRAUM GmbH für erforderlich gehaltene Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Versandgüter des Auftraggebers.

2.

Teile des Auftraggebers, die bei der Herstellung oder Montage verwandt werden sollen, müssen zum vereinbarten Termin frei Werk bzw. Montagestelle angeliefert werden. Die Rücklieferung solcher Teile erfolgt, sofern anderes nicht vereinbart ist, unfrei ab Werk oder Verwendungsort auf Gefahr des Auftraggebers.

3.

Jede Gefahr geht, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über, wenn die Güter den Betrieb der DIMAH markenRAUM GmbHs verlassen oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch in den Fällen, in denen frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt dem Auftraggeber die entsprechende Versicherung der von DIMAH markenRAUM GmbH gelieferten Güter und Mietobjekte. Der jeweilige Warenwert ist bei DIMAH markenRAUM GmbH schriftlich anzufragen.

4.

Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Auslieferung gebracht werden, geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Die Leistungen der DIMAH markenRAUM GmbHs gelten nach Zustellung der Versandbereitschaftsanzeige an den Auftraggeber als erfüllt.

5.

Sollen Exponate des Auftraggebers (mit-)befördert werden, gelten vorstehende Regelungen entsprechend.

VIII. Abnahme/Übergabe

1.

Die Abnahme bzw. Übergabe erfolgt regelmäßig förmlich und unverzüglich nach Fertigstellung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, am Abnahmetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen. Insoweit wird ausdrücklich anerkannt, dass in besonderen Fällen auch ein Abnahmetermin eine Stunde vor Messebeginn nicht unangemessen ist.

2.

Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Funktion des Vertragsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.

3.

Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende förmliche Abnahme in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit der Benutzungshandlung als erfolgt.

4.

Sind Lieferungen und Leistungen der DIMAH markenRAUM GmbH dem Auftraggeber mietweise überlassen worden, so hat auf Wunsch der DIMAH markenRAUM GmbH unmittelbar nach Messebeendigung eine förmliche Übergabe des Mietgegenstandes stattzufinden. Der

Auftraggeber ist verpflichtet, am Übergabetermin teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen.

IX. Gewährleistung

1.

Die Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften über den Werkvertrag des Bürgerlichen Gesetzbuches, im Falle der mietweisen Überlassung nach den mietvertraglichen Regelungen.

2.

Als Gewährleistung kann der Auftraggeber grundsätzlich zunächst nur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen der DIMAH markenRAUM GmbH. Der DIMAH markenRAUM GmbH steht die Ersatzlieferung jederzeit offen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, kann der Auftraggeber dann geltend machen, wenn zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehlgeschlagen sind.

3.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Farbe und Beschaffenheit des Materials.

4.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der DIMAH markenRAUM GmbH Mängel unverzüglich mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, die entsprechenden Feststellungen zu treffen.

5.

Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich.

6.

Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen vornimmt oder der DIMAH markenRAUM GmbH die Feststellung und Nachbesserung der Mängel erschwert bzw. unmöglich macht, was regelmäßig bei einer Mängelrüge nach Beendigung der Messe für während der Messe aufgetretene oder bekannt gewordene Mängel der Fall ist.

X. Haftung

1.

Mangel- und Schadensersatzansprüche aus für im Namen des Auftraggebers erfolgte Besorgungen von Lieferungen und Dienstleistungen von Fremdbetrieben sind ausgeschlossen, es sei denn die DIMAH markenRAUM GmbH hat seine Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Fremdbetriebe verletzt.

2.

Die DIMAH markenRAUM GmbH haftet nicht für das Gut des Ausstellers, es sei denn, dass Verwahrung ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. In diesem Falle haftet die DIMAH markenRAUM GmbH nur in Höhe der Versicherungsleistungen, soweit ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.

3.

Sind lediglich Planung und Entwürfe Vertragsgegenstand, so steht die DIMAH markenRAUM GmbH nur dafür ein, dass  sie selbst in der Lage ist,  die Planungen bzw. Entwürfe entsprechend zu realisieren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4.

Für unentgeltliche Ratschläge, Informationen oder sonstige unentgeltliche Leistungen wird nicht gehaftet.

5.

Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug oder Pflichtverletzung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der DIMAH markenRAUM GmbH. Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

6.

Der Auftraggeber haftet der DIMAH markenRAUM GmbH gegenüber ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber für alle ihm leih- und mietweise überlassenen Gegenstände einschließlich des Ausstellungsstandes, dem Event- Equipment sowie Mobiliaranmietungen insgesamt in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei reparablen Beschädigungen) bzw. in Höhe des Neuanschaffungswertes (bei Zerstörung und Verlust).

XI. Versicherung

1.

Für vom Auftraggeber veranlasste oder durchgeführte Transporte wird das Versandgut nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers in Höhe des Neubeschaffungswertes versichert. Eine entsprechende Versicherung ist separat abzuschließen und ist, wenn nicht ausdrücklich schriftlich im Angebot vereinbart, nicht Teil des normalen Angebotes.

2.

Transportschäden sind der DIMAH markenRAUM GmbH sofort zu melden. Bei Speditionsversand sind Schäden sofort auf dem Frachtbrief zu vermerken, bei Bahntransport muss eine bahnamtliche Bescheinigung über den Schaden verlangt und an die DIMAH markenRAUM GmbH übersandt werden.

3.

Von der DIMAH markenRAUM GmbH aufgrund schriftlicher Bestätigung zur Einlagerung übernommenes Gut des Auftraggebers wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, von der DIMAH markenRAUM GmbH auf Kosten des Auftraggebers für die Dauer der Einlagerung in Höhe des Neubeschaffungswertes gegen Brand, Wasserschaden und Einbruchdiebstahl versichert.

XII. Kreditgrundlage

Voraussetzung der Leistungspflichten der DIMAH markenRAUM GmbH ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt, oder ist über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung beantragt worden, so ist die DIMAH markenRAUM GmbH zur Leistungserbringung nicht verpflichtet.

Die DIMAH markenRAUM GmbH kann in diesen Fällen Vorkasse oder anderweitig geeignete Sicherstellung des Vergütungsanspruchs verlangen. Kommt der Auftraggeber diesem Begehren nicht nach, kann die DIMAH markenRAUM GmbH den Vertrag aus wichtigem Grund nach Ziffer XVII dieser Bedingungen kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Hinsichtlich der Höhe gilt die Regelung unter Ziffer XVII, 3. dieser Bedingungen.

XIII. Eigentumsvorbehalt

1.

Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien Eigentum der DIMAH markenRAUM GmbH.

2.

Ohne ausdrückliche Zustimmung der DIMAH markenRAUM GmbH ist der Auftraggeber zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder einer etwaigen Be- oder Verarbeitung nicht berechtigt. Unabhängig davon tritt der Auftraggeber Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an die DIMAH markenRAUM GmbH ab. Die DIMAH markenRAUM GmbH nimmt diese Abtretung an.

XIV. Schutzrechte, Entwürfe, Zeichnungen

1.

Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen, Konzeptbeschreibungen usw. bleiben mit allen Rechten im Eigentum der DIMAH markenRAUM GmbH, und zwar auch dann, wenn sie dem Auftraggeber übergeben worden sind. Sie sind dem Auftraggeber insoweit anvertraut iSd. § 18 UWG. Die Übertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

2.

Sofern schriftlich Anderes nicht vereinbart ist, dürfen Änderungen von Planungen, Entwürfen, Konzepten usw. nur von der DIMAH markenRAUM GmbH vorgenommen werden. Dies gilt auch dann, wenn diese Unterlagen in das Eigentum des Auftraggebers gelangt sind.

3.

Werden vom Auftraggeber Materialien oder Unterlagen zur Herstellung des Vertragsgegenstandes übergeben, so übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Unterlagen ausgeführten Arbeiten Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die DIMAH markenRAUM GmbH ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber zur Herstellung und Lieferung ausgehändigten Angaben und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der DIMAH markenRAUM GmbH von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für die Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen.

XV. Zahlungsbedingungen

1.

Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, grundsätzlich mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, Anzahlungen werden nicht verzinst.

2.

Die DIMAH markenRAUM GmbH ist, sofern keine anderweitigen Regelungen getroffen sind, berechtigt, Zwischenrechnungen auszustellen oder Teilzahlungen zu verlangen. Bei Messebauten und Mietgegenständen werden von der Auftragssumme 50% bei Auftragserteilung und 50% bei Standübergabe fällig.

3.

Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Art und Weise nach, so ist er zur Nutzung der Leistungen der DIMAH markenRAUM GmbH nicht berechtigt. Im Falle der leihweisen Übergabe der Leistungen des Equipments für ein Event, bzw. eines Messestandes verpflichtet sich der Auftraggeber der DIMAH markenRAUM GmbH auf deren Anforderung hin unverzüglich den Besitz an den übergebenen Leistungen und Materialen bzw. des Messestandes insgesamt wieder einzuräumen.

XVI. Aufrechnung und Abtretung

1.

Eine Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig anerkannten Gegenforderungen ist für den Auftraggeber ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

2.

Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung der DIMAH markenRAUM GmbH übertragbar.

XVII. Kündigung / Stornierung

1.

Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass die DIMAH markenRAUM GmbH hierfür einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat die DIMAH markenRAUM GmbH Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt:

Die DIMAH markenRAUM GmbH hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die die DIMAH markenRAUM GmbH im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden 30 % der dafür vereinbarten Vergütung als ersparte Aufwendungen vereinbart. Diesen Satz hat sich die DIMAH markenRAUM GmbH auf Ihren Vergütungsanspruch anrechnen zu lassen, es sei denn, die DIMAH markenRAUM GmbH weist nach, dass tatsächlich nur geringere Aufwendungen erspart wurden. Umgekehrt bleibt dem Auftraggeber der Nachweis, dass der DIMAH Messe + Event GmbH höhere Aufwendungen erspart geblieben sind, unbenommen.

2.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Unterlassungsverpflichtungen nach diesen Bedingungen verletzt.

3.

Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch die DIMAH markenRAUM GmbH oder des Rücktritts aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen gilt die vorstehende Regelung des Absatzes 2. entsprechend. Dem Auftraggeber bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

XVIII. Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen,  personenbezogene Daten, gleich ob sie von der DIMAH markenRAUM GmbH selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

XIX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der DIMAH markenRAUM GmbH, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.

XX. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.